Reise nach Japan: was aus den Einreiseregeln von 2022 wurde

Reise nach Japan: was aus den Einreiseregeln von 2022 wurde

Reisepass bis zur Ausreise, 90 visafreie Tage, 3.000 Yen Abflugsteuer und die Fälle mit Visumspflicht.

Im Januar 2022 war die praktische Frage diese: Wird es in diesem Jahr noch möglich sein, nach Japan zu reisen? Neue Einreisen ausländischer Staatsangehöriger waren ausgesetzt. Ich hoffte damals, das Touristenvisum komme noch 2022 frei, zumindest bis Ende des Jahres. Einige rechneten erst mit 2023. Die Visafreiheit für kurze Aufenthalte kehrte am 11. Oktober 2022 zurück. Der negative Test aus den 72 Stunden vor dem Abflug und das Zertifikat über drei Impfdosen entfielen erst am 29. April 2023.

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Wer im Winter 2021/22 einreisen konnte

Am 29. November 2021 kündigte die japanische Regierung eine Notmaßnahme gegen die Omikron-Variante an. Ab 0:00 Uhr am 30. November nach japanischer Zeit wurden neue Einreisen ausländischer Staatsangehöriger ausgesetzt. Die Maßnahme galt auch für Menschen, die bereits ein Visum besaßen. Wer vor diesem Zeitpunkt aus dem Ausland abgereist war und erst danach in Japan ankam, fiel nicht darunter. Die Anhebung der Tagesobergrenze auf etwa 5.000 Personen, vorgesehen ab dem 26. November, wurde ausgesetzt. Ab dem 1. Dezember 2021 lag die Grenze bei etwa 3.500 Einreisen am Tag.

Ein gewöhnlicher Touristenaufenthalt ließ sich in diesem Fenster nicht buchen. Geschäftsreisen und neu beginnende Aufenthalte zum Studium fielen unter dieselbe Aussetzung. Im Herbst 2021 hatte Japan begonnen, genau diese Gruppen wieder ins Land zu lassen. Die Omikron-Entscheidung nahm diesen Schritt zurück.

Vier Schülerinnen in Uniform und weißer Maske überqueren einen Zebrastreifen in Japan

Wie die Öffnung 2022 in Stufen kam

Erste Lockerungen kamen im Juni 2022. Ab dem 7. September 2022 entfiel die Pflicht zur geführten Tour, wie die japanische Fremdenverkehrszentrale damals festhielt. Flug und Hotels mussten trotzdem im Voraus über eine zertifizierte japanische Agentur gebucht sein, und diese Agentur blieb nach der Ankunft für die Gäste verantwortlich. Ein Visum war weiter nötig. Die Zahl der Einreisen war auf 50.000 Personen am Tag begrenzt. Zur Einreise gehörte eine dreifache Impfung mit einem damals anerkannten Impfstoff oder ein negativer PCR-Test.

Ab 0:00 Uhr am 11. Oktober 2022 nach japanischer Zeit galt wieder die Visafreiheit. Die Pflicht, Reise und Hotels über eine zertifizierte Agentur vorzubuchen, endete, und die Tagesobergrenze von 50.000 Einreisen entfiel. Eine Anmeldung durch eine aufnehmende Stelle in Japan war für die neue Einreise nicht erforderlich. Für Reisepässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz hieß das: kurze touristische und geschäftliche Aufenthalte ohne Visum. Test oder Impfnachweis blieben in dieser Phase noch Bedingung. Seit dem 29. April 2023, 0:00 Uhr nach japanischer Zeit, entfallen nach der Mitteilung des Außenministeriums der negative Test aus den 72 Stunden vor dem Abflug und das Zertifikat über drei Impfdosen.

Frau mit weißer Maske am Fenster eines Zuges, in der Hand eine Karte mit japanischer Schrift

Was ein deutscher Reisepass heute braucht

Zum Stand vom 24. September 2026 reisen deutsche Staatsangehörige für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen visafrei ein. Darunter fallen Urlaub, Geschäftsreisen und kurze Montagen, Konferenzen, Besuche bei Verwandten oder Freunden, Sprachschulen, unbezahlte Praktika und unbezahlte Forschung. Bezahlte Forschungsaufenthalte und bezahlte Praktika brauchen ein Visum vor der Reise. Die Länderliste und die Grenze von 90 Tagen führt das Außenministerium Japans.

Der Reisepass muss mindestens bis zum Tag der Ausreise aus Japan gültig sein. Ein vorläufiger Reisepass und der Kinderreisepass werden anerkannt. Der Personalausweis reicht für die Einreise nicht. Ein Pass, der einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, bleibt heikel, auch wenn er wieder aufgetaucht ist. Auch Monate oder Jahre später gibt es keine Garantie, dass die japanische Grenzkontrolle von der Entwarnung weiß. Daraus können stundenlange Verfahren und eine verweigerte Einreise werden.

Manche Fluggesellschaften verlangen ein Rück- oder Weiterflugticket innerhalb von 90 Tagen und verweigern sonst die Beförderung. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass diese Vorgabe der Airline etwas anderes ist als die Rechtslage an der japanischen Grenze. Vor dem Abflug klärt das die eigene Gesellschaft.

Visit Japan Web ist freiwillig und kann die Kontrolle verkürzen. In Japan gilt Passzwang. Wer sich vorübergehend im Land aufhält, führt den Reisepass mit. Wer ohne Ausweis angetroffen wird, kann festgenommen und mehrere Tage festgehalten werden. Dazu kommt eine Geldstrafe.

Wer länger als 90 Tage bleiben will, beantragt die Verlängerung beim zuständigen Regional Immigration Bureau des Justizministeriums, bevor die erlaubten 90 Tage ablaufen. Für deutsche Staatsangehörige kann der Aufenthalt so auf bis zu sechs Monate reichen. Ein Aufenthalt über 180 Tage, eine Erwerbstätigkeit, ein Studium oder eine Berufsausbildung braucht ein Visum vor der Einreise, ebenso die Familienangehörigen. Mehrere kurze visafreie Aufenthalte aneinanderzureihen, um diese Grenze zu umgehen, kann ein Einreiseverbot und die Rückreise auf eigene Kosten nach sich ziehen.

Für junge Deutsche ist das Working-Holiday-Visum ein eigener Weg: ein Jahr Aufenthalt mit der Möglichkeit, nebenher zu arbeiten. Die japanische Vertretung stellt es vor der Reise aus. Ein touristischer Kurzaufenthalt braucht keine Bescheinigung der Eignung, das Certificate of Eligibility. Dieses Papier gehört zu längeren Anträgen für Arbeit und Studium. Welche Kategorien es sonst gibt, steht im Überblick zu den Arten von Visa für Japan.

Pflichtimpfungen für die Einreise schreibt Japan nicht vor. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung mit Rückholung bleibt sinnvoll, weil viele Krankenhäuser ausländische Patientinnen und Patienten nur gegen Vorkasse behandeln.

Abflugsteuer und die geplante elektronische Erlaubnis

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die internationale Touristensteuer 3.000 Yen pro Person, die Japan verlässt. Vorher waren es 1.000 Yen. Flug- und Schifffahrtsgesellschaften ziehen den Betrag mit dem Ticket ein. Tickets, die bis zum 30. Juni 2026 ausgestellt wurden, behalten den alten Satz, auch wenn der Abflug später liegt. Kinder unter zwei Jahren sind ausgenommen. Die Steuer gilt für ausländische Gäste und für japanische Staatsangehörige. Satz und Übergangsregel stehen in der Übersicht des Verkehrsministeriums.

Am selben Tag stiegen die Gebühren für Menschen, die ein Visum brauchen. Kyodo News nennt 15.000 Yen für die einmalige Einreise und 30.000 Yen für die mehrfache Einreise, das Fünffache der alten Sätze. Wer mit deutschem Pass visafrei einreist, zahlt diese Gebühr nicht.

JESTA, die elektronische Reiseerlaubnis, ist zum Stand vom 24. September 2026 keine Einreisebedingung. Das Änderungsgesetz wurde am 29. Mai 2026 beschlossen und am 5. Juni 2026 als Gesetz Nr. 32 verkündet. Wann die Erlaubnis gilt, legt eine Regierungsverordnung fest, spätestens bis zum 31. März 2029. Den Zeitplan beschreibt die Einwanderungsbehörde. Visit Japan Web bleibt das Ankunftsformular. JESTA wäre die Genehmigung vor dem Abflug. Eine Seite, die JESTA schon heute als Pflicht verkauft, beschreibt ein Verfahren, das noch nicht in Kraft ist.

Vor der Buchung sind drei Punkte zu klären: ob der Pass bis zum Tag der Ausreise gilt, ob der Aufenthalt wirklich unter die visafreien 90 Tage fällt, und was die Airline beim Check-in sehen will. Den Stand direkt vor dem eigenen Abflug führen die japanische Botschaft in Deutschland und die Reisehinweise des Auswärtigen Amts.

Quellen und nützliche Links

Über den Autor

Kevin Henrique

Spezialist mit mehr als 10 Jahren Erfahrung in asiatischer Kultur, mit Fokus auf Japan, Korea, Anime und Spiele. Autodidakt, Autor und Reisender, der Japanisch, Reisetipps und tiefgehende Kuriositäten vermittelt.

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