Japan eVISA: Digitales Touristenvisum online beantragen

Japan eVISA: Digitales Touristenvisum online beantragen

Seit 2023 können Reisende aus bestimmten Ländern ihr Touristenvisum für Japan online beantragen. Deutsche profitieren...

Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen brauchen deutsche Staatsangehörige kein Visum für Japan. Für visumpflichtige Reisende mit Wohnsitz in einem der berechtigten Länder gibt es seit 2023 einen digitalen Weg: Das JAPAN eVISA macht den Besuch bei Botschaft oder Konsulat meist überflüssig.

Das digitale Visum wird elektronisch ausgestellt. Antrag, Prüfung und Ausgabe laufen über das Online-Portal des japanischen Außenministeriums. Derzeit ist ausschließlich ein Single-Entry-Visum für touristische Kurzaufenthalte bis 90 Tage erhältlich, also für eine einmalige Einreise. Antragsberechtigt sind Inhaber eines gewöhnlichen Reisepasses, die per internationalem Flug oder internationaler Linienfähre nach Japan reisen.

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Wer das JAPAN eVISA nutzen kann

Entscheidend sind Staatsangehörigkeit und Wohnsitz. Nach Angaben des japanischen Außenministeriums (Stand 15. Mai 2026) können Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in Australien, Brasilien, Kambodscha, Kanada, Saudi-Arabien, Südafrika, Taiwan, dem Vereinigten Königreich und den USA den Antrag direkt im Portal stellen, sofern sie nicht ohnehin visumfrei einreisen dürfen.

Für China, die Philippinen, Vietnam, Hongkong, Indien, Indonesien, Macau, die Mongolei, Südkorea, Singapur und die Vereinigten Arabischen Emirate übernehmen anerkannte Agenturen die Antragstellung. Die erlaubte Aufenthaltsdauer fällt dort teils kürzer aus: Chinesische Staatsangehörige in China erhalten 15 oder 30 Tage, vietnamesische und philippinische Antragsteller 15 Tage.

Deutschland steht auf keiner dieser Listen: Deutsche Staatsangehörige reisen für touristische Aufenthalte bis 90 Tage visumfrei ein. Wer länger bleiben möchte, muss rechtzeitig vor Ablauf eine Verlängerung bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragen. Welche Nachweise allgemein für die Einreise gelten, fasst der Artikel zum Touristenvisum für Japan zusammen.

So läuft die Online-Beantragung

Der Antrag beginnt im JAPAN eVISA-Portal mit einem Online-Formular, in dem persönliche Daten, Reiseplan und Aufenthaltsadresse angegeben werden. Welche Dokumente zusätzlich nötig sind, hängt von Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland ab. Nach der Prüfung erhalten Antragsteller das Ergebnis per E-Mail. Erst danach wird die Gebühr fällig, die ausschließlich online per Kreditkarte bezahlt wird. Für andere Zwecke wie Geschäftsreisen, Besuche bei Verwandten, Studium oder Arbeit bleibt die Botschaft oder das Konsulat zuständig.

Für die Bearbeitung veranschlagt das Außenministerium in der Regel fünf Werktage. Bei hohem Antragsaufkommen oder Rückfragen kann es deutlich länger dauern, deshalb empfiehlt sich ein früher Antrag. Statt eines Stickers im Reisepass erhalten erfolgreiche Antragsteller eine elektronische „Visa issuance notice“. Sie muss beim Check-in am Flughafen auf dem Smartphone oder Tablet vorgezeigt werden; PDF-Dateien, Screenshots und Ausdrucke werden nicht akzeptiert.

Seit dem 1. Juli 2026 kostet ein Single-Entry-Visum rund 15.000 Yen. Zuvor lag die Gebühr bei etwa 3.000 Yen. Je nach Staatsangehörigkeit können die Beträge abweichen.

Vier Schritte im JAPAN eVISA-Portal: Anmeldung per E-Mail, Öffnen der Antragsliste, Aufrufen der Visa issuance notice und Anzeige auf dem Smartphone

Mehr Besucher, besser verteilt

Mit dem digitalen Antrag will Japan den Zugang zum Land erleichtern und mehr Touristen gewinnen. 2019 zählte das Land 31,9 Millionen ausländische Besucher, 2025 waren es 42,7 Millionen und damit so viele wie nie zuvor. In den ersten acht Monaten des Jahres 2026 registrierte die Japan National Tourism Organization 27,6 Millionen Ankünfte, 2,6 Prozent weniger als im Vorjahr.

Die Regierung hält an ihrem Ziel fest, bis 2030 60 Millionen Besucher und 15 Billionen Yen an Tourismusausgaben zu erreichen. Weil sich die Nachfrage auf wenige Orte konzentriert, setzt sie stärker auf die Verteilung über die Regionen und den Schutz stark besuchter Viertel. Vor der Einreise lohnt sich zusätzlich ein Blick auf Visit Japan Web, das digitale Formular für Einreise- und Zollkontrolle.

Stellen Sie den Antrag nur über das offizielle JAPAN eVISA-Portal des japanischen Außenministeriums (auf Englisch); dort stehen die aktuelle Länderliste und alle benötigten Dokumente. Das Außenministerium warnt ausdrücklich vor Betrugsseiten, die wie das offizielle Portal aussehen.

Quellen und nützliche Links

Über den Autor

Kevin Henrique

Spezialist mit mehr als 10 Jahren Erfahrung in asiatischer Kultur, mit Fokus auf Japan, Korea, Anime und Spiele. Autodidakt, Autor und Reisender, der Japanisch, Reisetipps und tiefgehende Kuriositäten vermittelt.

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