Certificate of Eligibility für Japan: die Bescheinigung vor dem Visum

Certificate of Eligibility für Japan: die Bescheinigung vor dem Visum

Auf Japanisch heißt das Papier 在留資格認定証明書. Ein Bürge in Japan stellt es, und der kurze Touristenbesuch braucht es in der...

Wer nach Japan möchte, muss vorher Genehmigungen und Papiere klären. Eine davon ist die Bescheinigung über die Eignung. Auf den Seiten der japanischen Botschaft heißt sie Certificate of Eligibility, kurz CoE, auf Japanisch 在留資格認定証明書 (Zairyū Shikaku Nintei Shōmeisho).

Für einen kurzen Besuch als Tourist bleibt sie in der Regel außen vor. Sobald Arbeit, Studium oder Familie den Aufenthalt tragen, oder sobald die Tätigkeit in Japan von japanischer Seite bezahlt wird, kommt das CoE vor dem Visum. Ob eine reine Aufwandsentschädigung schon als Bezahlung zählt, entscheidet die Botschaft oder das Konsulat.

Was bestätigt diese Bescheinigung, und was ist nötig, um sie zu bekommen?

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Was die Bescheinigung bestätigt

Das CoE ist die Vorprüfung der Einreise. Die Einwanderungsbehörde des Justizministeriums, die Immigration Services Agency, prüft, ob die geplante Tätigkeit zu einem Aufenthaltsstatus passt. Grundlage ist Artikel 7-2 des Gesetzes zur Einwanderungskontrolle und Anerkennung von Flüchtlingen. Die dauerhafte Niederlassung wird vor der ersten Einreise mit diesem Formular nicht erteilt.

Ausgestellt wird das Papier von dieser Behörde. Die Botschaft oder das Konsulat kommt erst danach und klebt das Visum in den Pass. Mit dem CoE ist die Vorprüfung zum Status schon gelaufen. Der Visumantrag bei der Auslandsvertretung geht dadurch schneller, und die Kontrolle bei der Landung auch, wenn man die Bescheinigung vorzeigt. Das CoE garantiert die Ausstellung des Visums nicht.

Seit dem 17. März 2023 verschickt die Behörde das CoE auch per E-Mail. Für den Visumantrag in Berlin reicht der Ausdruck dieser Mail oder eine lesbare Kopie des Papierstücks, und mit derselben Kopie ist auch die Einreise möglich. Wer das Original noch auf Papier bekommen hat, soll es nach Möglichkeit bei der Landung vorlegen. So steht es auf der Seite der Botschaft von Japan in Deutschland, Stand 4. August 2026.

Papierform der 在留資格認定証明書, Certificate of Eligibility, mit dem Kopf des japanischen Justizministeriums

So sieht die Papierform aus. Oben stehen 在留資格認定証明書 und Certificate of Eligibility, darunter das Justizministerium.

Wer den Antrag in Japan stellt

In der Regel stellt den Antrag ein Bürge in Japan. Die Botschaft nennt Arbeitsstelle, Ehepartner und Universität. Die Einwanderungsbehörde lässt außerdem die aufnehmende Stelle, einen registrierten Anwalt oder Gyoseishoshi (行政書士) und die Person zu, die am Schalter des geplanten Wohnorts selbst erscheint. Per Post nimmt sie den Antrag nicht an.

Bei der Familienzusammenführung ist der Ehepartner oder ein Angehöriger in Japan der übliche Bürge. Bei der Arbeit reicht die aufnehmende Stelle den Antrag ein, beim Studium die Schule oder die Hochschule. Lebt der japanische Ehepartner noch im Ausland, kann er vorausreisen und den Antrag dort einreichen. Das Visum des anderen Partners kommt erst, wenn das CoE da ist.

Zuständig ist die regionale Ausländerbehörde am geplanten Wohnort oder am Sitz der aufnehmenden Stelle. Die Schalter sind werktags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Die Behörde nimmt den Antrag auch online an. Liegt die Bescheinigung vor, geht der Ausdruck an die Person im Ausland.

Das Visum stellt man bei der Vertretung, die für den eigenen Wohnsitz zuständig ist. Welche Aufenthalte Japan auseinanderhält, steht im Überblick der Visa für Japan.

Welche Unterlagen das Visum in Deutschland braucht

Die Papiere für das CoE selbst hängen am Aufenthaltsstatus und liegen bei der Einwanderungsbehörde. Für den Visumantrag mit CoE ist die Liste in Berlin kürzer. Stand 4. August 2026 gehören dazu:

  • Ausdruck des digitalen CoE oder eine Kopie, das Papieroriginal ist dort optional
  • Reisepass im Original und in Kopie
  • Visumsantrag mit einem echten Passfoto, 45 mm mal 35 mm, nicht digital in das Formular gesetzt
  • wer weder einen deutschen noch einen anderen EU-Pass hat: der Aufenthaltstitel für Deutschland

Kopien auf A4, nicht getackert und nicht geklammert. Die Vertretung kann weitere Unterlagen verlangen. Zuständig bleibt die Botschaft oder das Konsulat am eigenen Wohnsitz.

Japanisches Visum im Reisepass, hier ein Transitvisum über 15 Tage, ausgestellt in Shenyang

Das Foto zeigt ein Visum, das in den Pass kommt. Dieses Exemplar ist ein Transitvisum für 15 Tage, ausgestellt in Shenyang. Beim längeren Aufenthalt steht auf dem Aufkleber eine andere Kategorie.

Arbeit, Studium und Familie

Auf dem CoE steht der Aufenthaltsstatus, und der muss zur Tätigkeit passen. Eine Arbeitsstelle beantragt den Status, der zum Vertrag gehört, zum Beispiel Technik, Geisteswissenschaften und internationale Dienste, ein Transfer innerhalb des Unternehmens oder eine anerkannte Fachkraft. Die Hochschule beantragt den Studentenstatus. Der Ehepartner in Japan beantragt den Status für den Ehepartner eines japanischen Staatsangehörigen.

Bei Nachkommen japanischer Staatsangehöriger und bei Ehepartnern richtet sich der Status nach der Familie. Ob damit von Anfang an gearbeitet werden darf, hängt von diesem Status ab.

Das Working-Holiday-Visum ist die Ausnahme, die das Generalkonsulat München für deutsche Staatsangehörige mit deutschem Reisepass ausdrücklich ohne CoE und ohne Bürgen in Japan führt.

Fristen, Kosten und die drei Monate

Nichts mit Lösungen in letzter Minute. Die Behörde nennt ein bis drei Monate als Standard, die Botschaft in Berlin eher zwei bis drei. Erst wenn das CoE da ist, lohnt der Gang zur Vertretung. Ab dem Ausstellungsdatum bleiben drei Monate, um das Visum zu beantragen und nach Japan einzureisen. Danach ist das CoE verbraucht.

Die Sonderfristen aus der Pandemie gelten nicht mehr. Es zählt das Datum auf dem aktuellen CoE.

Die Beantragung des CoE bei der Einwanderungsbehörde ist gebührenfrei. Ob die Auslandsvertretung für das Visum eine Gebühr nimmt, hängt von der Staatsangehörigkeit ab und steht auf der Seite der zuständigen Mission. Wer einen Anwalt oder Gyoseishoshi beauftragt, zahlt dessen Honorar extra. Das richtet sich nach Ort und Aufwand.

Wer schon in Japan ist und den Zeitraum verlängern möchte, stellt den Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts.

Hast du den Antrag auf das Certificate of Eligibility schon gestellt? Erzähl mir von deiner Erfahrung.

Quellen und nützliche Links

Über den Autor

Kevin Henrique

Spezialist mit mehr als 10 Jahren Erfahrung in asiatischer Kultur, mit Fokus auf Japan, Korea, Anime und Spiele. Autodidakt, Autor und Reisender, der Japanisch, Reisetipps und tiefgehende Kuriositäten vermittelt.

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