In vielen westlichen Ländern werden Tätowierungen und Piercings immer häufiger. In Japan stoßen sie noch auf eine Grenze, die je nach Ort anders aussieht: im öffentlichen Bad, in der Schule und in manchem Betrieb. Dahinter liegt eine alte Straftinte. Behörden markierten Verurteilte sichtbar, und das großflächige Motiv wurde später eines der bekanntesten Zeichen der Yakuza.
Ein Piercing hängt an dieser Geschichte kaum, und ein Ring im Ohr wird selten als Zeichen organisierter Kriminalität gelesen. An vielen Mittel- und Oberschulen ist er trotzdem untersagt, zusammen mit gefärbtem Haar und jeder sichtbaren Tätowierung. Außerhalb der Schule wird ein einfacher Ohrstecker seltener zum Thema als ein Tattoo, das im Bad frei liegt.
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Von der Straftinte zum Zeichen der Yakuza
Irezumi (入れ墨) bedeutet eingebrachte Tinte. Ab 1720, in der Edo-Zeit, wurde damit eine Straftätowierung bezeichnet, mit der Behörden Verurteilte sichtbar markierten. Wer das Zeichen trug, fand schwer zurück in den gewöhnlichen Alltag. Horimono (彫り物) meint daneben das gestochene Bild selbst, mit Drachen, Wellen und Gestalten aus alten Erzählungen. Diese großen Flächen, vor allem der Anzug über Rücken, Brust und Oberarme, prägten das Bild, das viele noch heute mit diesem Milieu verbinden.
1870 beendete die Meiji-Regierung die Straftinte und verbot Tätowierungen insgesamt. Erst 1948 fiel das Verbot. Inzwischen tragen auch Menschen ohne Verbindung zu diesem Milieu diese Fläche. Jüngere Gruppen innerhalb der Yakuza meiden sie oft, weil sie keine Aufmerksamkeit wollen. Bei jungen Japanern ist ein Tattoo beliebter geworden. In den Hausordnungen der Bäder hält sich dieses Bild.
Jedes Bad setzt seine eigene Regel
Am 21. Oktober 2015 veröffentlichte die japanische Tourismusagentur die erste Umfrage dazu unter Hotels und Ryokan. Von 3.768 angeschriebenen Häusern antworteten 581, also 15,4 Prozent. 55,9 Prozent lehnten Gäste mit Tätowierung ab, 30,6 Prozent ließen sie zu, und 12,9 Prozent nur unter einer Auflage, etwa wenn ein Abdeckaufkleber das Motiv verdeckt. 58,6 Prozent der ablehnenden Häuser nannten Sitte und Hygiene aus eigener Entscheidung als Grund. Eine Anordnung von Polizei oder Gemeinde lag nur bei 9,3 Prozent vor.
Diese Antworten stammen aus dem Herbst 2015 und nur von den Häusern, die sich gemeldet haben. Wer ein Onsen besucht, liest deshalb die Hausordnung dieses Bads. Manche Häuser lassen jedes Motiv zu. Andere weisen auch ein kleines Zeichen ab, sobald es sichtbar ist. Der Aufkleber hilft nur dort, wo das Haus ihn ausdrücklich erlaubt.
Schule, Arbeit und Miyamura
Japanische Mittel- und Oberschulen schreiben das Aussehen oft sehr eng vor. Gefärbtes Haar, Piercings und Tätowierungen sind an vielen Schulen untersagt. Jungen und Mädchen unterliegen derselben Kontrolle. Bei Mädchen landet sie häufig bei Haaren, Rocklänge und Schmuck. An etlichen Schulen gilt schwarzes, glattes Haar als die richtige Frisur, auch wenn nicht jedes Kind so auf die Welt kommt. 2017 wies die Kaifukan-Oberschule in Osaka eine Schülerin an, ihr von Natur aus braunes Haar schwarz zu färben. Sie musste Woche für Woche nachfärben, bis Haar und Kopfhaut litten, und wurde vom Unterricht ausgeschlossen. Ihre Familie klagte erfolgreich, weil die Schule den seelischen Zustand des Mädchens missachtet hatte. Der Fall gehört zu den Auseinandersetzungen um Haarfarbe an japanischen Schulen.
Mangas machen diese Sorge an einer Figur sichtbar. In Horimiya trägt Izumi Miyamura (宮村伊澄) außerhalb der Schule mehrere Piercings an den Ohren und eines an der Lippe, dazu Tätowierungen am Körper. Im Unterricht verdeckt er die Ohren mit langen Haaren und die Tinte mit langen Ärmeln, auch im Sommer. Er will nicht auffallen. Für die Mitschüler bleibt er der unscheinbare Junge mit Brille.
Für Erwachsene ist die Lage oft ähnlich streng, sobald eine Tätowierung oder ein ungewohntes Piercing bei der Arbeit sichtbar wird. Viele Betriebe lesen das als unpassend im Kundenkontakt. In den großen Städten liegen mehr Stile nebeneinander. Bad und Schule halten an ihrer Regel fest, auch wo auf der Straße schon mehr Motive zu sehen sind.
Auch ausländische Gäste treffen diese Hausregel
Ausländische Gäste stehen im Umkleideraum vor derselben Entscheidung des Hauses. Ein Motiv aus Mode, aus einer Religion oder aus einer anderen Tradition wird dort nicht automatisch anders gelesen. Im März 2016 bat die Tourismusagentur die Betreiber, tätowierte Gäste aus dem Ausland stärker zu berücksichtigen. Vorgeschlagen wurden Abdeckaufkleber und eigene Zeitfenster. Die Betreiber entscheiden auch danach selbst. Für japanische Badegäste gilt weiter die Regel des jeweiligen Hauses.
Am 16. September 2020 entschied der Oberste Gerichtshof, dass Tätowieren nach Artikel 17 des Ärztegesetzes keine Heilbehandlung ist. Taiki Masuda hatte ohne ärztliche Zulassung tätowiert und war deshalb angeklagt worden. Seit diesem Urteil dürfen Tätowierer ohne Approbation arbeiten.
Wer eine Tätowierung trägt und baden will, prüft die Regel des einzelnen Hauses vor dem Besuch. Piercings im Gesicht und mehrere Ringe im Ohr bleiben an vielen Schulen und in manchem Betrieb ein Hindernis. Auf der Straße einer großen Stadt fallen beide heute leichter durch als im Umkleideraum eines alten Bads.






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